Herzlich Willkommen bei
Mag. Martin
Reichegger
Rechtsanwalt | Strafverteidiger | Treuhänder
„Aufgabe des Richters ist es stets, in Rechtsfällen der Wahrheit zu folgen, die des Anwalts, mitunter etwas Wahrscheinliches zu verteidigen, auch wenn es weniger wahr ist.“
Sie brauchen für Ihr Problem Hilfe?
Ich biete Ihnen für Ihr rechtliches Problem eine maßgeschneiderte Lösung an. Von der
Durchsetzung gerechtfertigter und Abwehr ungerechtfertigter Forderungen, Abwicklung von Kauf- und
Erstellen von Gesellschaftsverträgen, Verteidigung in Straf-, Verwaltung- und Finanzstrafsachen, kann
ich sie durch meine Erfahrung rechtlich unterstützen und vertreten.
Durch die schlanke Kanzleistruktur werden Anfragen rasch bearbeitet und kann ich fallorientiert eine
individuelle und
persönliche Betreuung anbieten. In komplexen Wirtschafts- und Steuerangelegenheiten werden externe
kooperativ
tätige Experten aus den jeweiligen Disziplinen hinzugezogen und kann somit auch eine interdisziplinäre
Rechtsberatung und Vertretung optimal und kosteneffizient angeboten werden.
Auch bei Rechtsangelegenheiten mit Auslandsbezug (speziell in Deutschland, Liechtenstein und Schweiz) bin
ich Ihr richtiger Ansprechpartner und wird die Angelegenheit im Bedarfsfall von zuverlässigen und
kompetenten Kooperationskanzleien in den jeweiligen Ländern betreut.
Ich freue mich, Sie in meiner Kanzlei in Göfis persönlich als Mandant/in begrüßen zu dürfen.
Über mich
Fachgebiete
Verwaltungs-, Verwaltungsstrafrecht und Finanzstrafrecht
Ihr Gegenspieler, die Behörde, bedient sich einer Heerschar von erfahrenen Beamten und Experten, ohne sich dabei um Kosten und Zeit kümmern zu müssen. Dem Rechtsunterworfenen stehen hingegen für seine Rechtshandlungen nur knapp bemessene Fristen, in vielen Fällen nur ein beschränktes Budget und in aller Regel kein Expertenwissen zur Verfügung. Eine denkbar schlechte Ausgangssituation.
Im Verwaltungsverfahren gelten auch andere Grundsätze und ist das Verfahren durch einen außerordentlichen Formalismus geprägt. Gerade im Verwaltungs- und Finanzstrafverfahren ist der Grundsatz „in dubio pro reo“ grundsätzlich gültig, der gelebten Rechtspraxis jedoch bedeutungslos. Den Verdächtigen oder Beschuldigten treffen im Verwaltungsverfahren umfangreiche Mitwirkungspflichten, die zum Beispiel das "zivile" Strafrecht nicht kennt. Auch kommt Zeitpunkt und Inhalt von Rechtshandlungen aufgrund des herrschenden Formalismus große Bedeutung zu. Eine strafbefreiende Selbstanzeige im Finanzbereich sollte sehr gut vorbereitet sein, um nicht noch einen größeren Schaden zu bewirken. Im Allgemeinen sind Rechtsmaterien im Verwaltungsbereich sehr komplex und teilweise auch für Spezialisten nur mit erheblichem Arbeitsaufwand zu durchschauen. Es ist daher von Vorteil, schon sehr früh anwaltlichen Rat zu suchen.
Zivilrecht allgemein
Dem Zivilrecht sind sehr viele Rechtsmaterien zuzuordnen. An vorderster Front steht das allgemeine bürgerliche Recht (ABGB), dessen Regelungsinhalt vielfältig ist und sehr viele Sachverhalte des täglichen Lebens regelt. Im Laufe der Zeit haben sich einige Rechtsmaterien, aufgrund der Anforderungen der modernen Gesellschaft verselbstständigt und wurden hierzu eigene Gesetzestexte, wie etwa das Mietrecht (MRG) oder das Arbeitsrecht erlassen. Sehr viele Rechtsmaterien sind weiterhin nahezu ausschließlich im ABGB geregelt wie zum Beispiel: Sachenrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht.
Das ABGB ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertum Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises. Das Alter dieses bedeutenden Werkes spiegelt sich in der gewählten Wortwahl, Syntax und Gramma-tik sowie in den verwendeten Begriffen wider. Teilweise blieb der ursprüngliche Gesetzestext bis heute noch erhalten und ist dementsprechend von einem juristischen Laien nur schwer richtig zu deuten. Gerade hier ist es wichtig sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen, denn nicht immer darf das geschriebene wörtlich genommen werden.
Amtshaftungs-, Beamtendienst -und Disziplinarrecht
Als Beamter sind sie oft verpflichtet Entscheidungen zu treffen, die mitunter für die Betroffenen sehr weit reichende Konsequenzen haben können. Umso mehr müssen Entscheidungen wohlbedacht und innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgen. Nicht immer sind Betroffene, Vorgesetzte oder übergeordnete Behörden mit der getroffenen Entscheidung oder mit der Handlung des Beamten einverstanden. Die Konsequenzen einer vermeintlichen gesetzwidrigen Handlung eines Beamten können sehr weitreichend sein. Als „Höchststrafe“ sieht der Gesetzgeber den Amtsverlust und oftmals verbunden mit dem Verlust der Alterspensionen. Dass dies keine leeren Drohungen des Gesetzgebers sind zeigt die jüngere Vergangenheit und wurden in den letzten 10 Jahren hochrangige Beamten in Vorarlberg ihres Amtes enthoben, verbunden mit dem Verlust der Alterspensionen (Testamentsaffäre, Unterschriftsaffäre etc.). Sich rechtzeitig und qualifiziert gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen zu Wehr zu setzen ist keine Empfehlung sondern praktisch ein Muss. Auch bei kleineren disziplinären Angelegenheiten empfiehlt es sich dabei anwaltlich vertreten zu lassen.
Auch umgekehrt, als Betroffener von Behördenwillkür oder mit Schadensabsicht handelnden Beamten, kann ich Sie bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche rechtlich unterstützen. Hierbei gilt es die speziellen Regelungen des Amtshaftungsrechts richtig zu interpretieren und ihre Ansprüche formal korrekt gegenüber der zuständigen Behörde geltend zu machen.
Arbeitsrecht
Grundlage für das Arbeitsverhältnis ist der Arbeitsvertrag, der im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen) abgeschlossen werden muss. Auch der Arbeitnehmerschutz ist ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts. Dem Arbeitgeber treffen zahlreiche Fürsorgepflichten. Der Arbeitnehmer ist gegenüber seinem Arbeitgeber zur Treue verpflichtet. Verletzungen dieser wechselseitigen Pflichten können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Der Arbeitgeber ist in den meisten Fällen mit Schadensersatzforderungen konfrontiert, der Arbeitnehmer muss mit dem Verlust des Arbeitsplatzes rechnen.
Wichtig ist, richtig und innerhalb der, teilweise sehr kurzen, gesetzlichen Fristen zu reagieren. Ich kann hier beide Seiten mit meiner Erfahrung unterstützen.
Bau- Bauvertrags- und Bauträgerrecht
Wohnraumschaffung durch Bauträger gewinnt aufgrund des anhaltenden Trends der verdichteten Bauweise immer mehr an Bedeutung. Ein solides Vertragswerk, rechtliche Beratung während der Bauphase und auch danach, ist hier unumgänglich. Ein klares, strukturiertes und verständliches Vertragswerk und die effiziente Umsetzung der zwingenden Bestimmungen nach dem Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) bilden die Grundlagen für eine reibungslose und konfliktfreie Übergabe des neugeschaffenen Wohnraumes.
Immobilienrecht
Der Kauf oder Verkauf von Grund und Boden, einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, ist für die meisten Beteiligten ein einmaliges Ereignis und sollte daher wohl durchdacht sein. In den letzten Jahren ist der Verkauf bzw. die Anschaffung von Immobilien durch neue, meist steuerliche Regelungen (z.Bsp.: ImmoEst) immer komplexer geworden. Hier zählt vorallem Erfahrung in der Anwendung der bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen, welche ich Ihnen bieten kann.
Für den Käufer ist der Kauf einer Immobilie eine enorme finanzielle Belastung und investiert dieser für die Anschaffung in der Regel sein gesamtes Vermögen und einen erheblichen Teil seiner künftigen Arbeitsleistung durch entsprechende Kreditaufnahme. Umso wichtiger ist es sicherzustellen, dass einerseits der Käufer auch tatsächlich Eigentum an der Immobilie erwirbt und andererseits, dass der Verkäufer die vereinbarte Gegenleistung (Kaufpreis) auch tatsächlich erhält. Ein wohl durchdachter, für das einzelne Immobiliengeschäft angepasster und die Interessen aller Parteien berücksichtigen Kaufvertrag, bildet die Grundlage eines jeden Grundstückskaufes.
Durch die treuhändische Abwicklung des Immobiliengeschäftes werden sowohl Käufer als auch Verkäufer durch spezielle gesetzliche Regelungen im Schadensfall besonders geschützt. Gerne stehe ich Ihnen für die Errichtung des Kaufvertrages und für die Abwicklung des Immobiliengeschäftes zur Verfügung. Auch nach einem bereits getätigtem Immobiliengeschäftes, stehe ich Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Kaufvertrag bzw. Abwehr selbiger, mit Rat und Tat zur Seite.
Erbrecht
Unter Erbrecht werden alle Vorschriften verstanden, die ,das Vermögen betreffend, die Rechtsnachfolge eines Verstorbenen (Erblasser) regeln. Man versteht darunter aber auch das subjektive Recht, das gesamte Vermögen eines Verstorbenen oder einen Bruchteil desselben für sich in Anspruch zu nehmen. Der Erbe wird Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen, er erwirbt dessen Vermögen oder einen Teil davon durch Einantwortung.
Vererblich sind, alle Vermögenswerte des Verstorbenen (z.B. Liegenschaften, Sparguthaben, Schmuck oder Forderungen gegen andere Personen) aber auch Schulden des Verstorbenen. Daher ist, wenn der Verstorbene hohe Schulden hatte oder solche zu erwarten sind, bei der Annahme der Erbschaft größte Vorsicht geboten (Erbantrittserklärung). Weiters sind unter Umständen Zugangs- und Verfügungsrechte über Internetprofile, Social Media, E-Mail-Konten und dergleichen vererblich.
Erbe wird jemand entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund einer letztwilligen Verfügung. Grundsätzlich kann nach jeder selbst regeln, was nach ihrem oder seinem Tod mit seinem oder ihrem Vermögen zu geschehen hat (Testierfreiheit). Mögliche Formen dafür sind Erbvertrag oder Testament. Damit der letzte Wille auch im Sinne des Erblassers umgesetzt wird, sollte jedenfalls mit der Erstellung eines Erbvertrages bzw. des Testamentes ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
Für den Fall, dass der Verstorbene keine Regelung getroffen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Zwischen diesen beiden grundsätzlichen Systemen (Testierfreiheit und gesetzliche Erbfolge) wird durch das Pflichtteilsrecht ein gewisser Ausgleich geschaffen. Bedenkt der Erblasser gewisse Personen in seinem Testament nicht oder nur unzureichend, so gelangen die Regelungen über das Pflichtteilsrecht zur Anwendung. Die Berechnung des Pflichtteiles gestaltet sich in der Praxis sehr schwierig, da zum Beispiel Schenkungen in der Vergangenheit nach einem komplizierten Mechanismus anzurechnen sind und es bei Nichtbeachtung zu großen Differenzen kommen kann. Gerne unterstütze ich Sie in allen erbrechtlichen und testamentarischen Angelegenheiten.
Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung
Das Gesellschaftsrecht regelt unter anderem das Innen- und Außenverhältnisses von Gesellschaften. Das Fundament einer Gesellschaft bildet der Gesellschaftsvertrag. Dieser kann später nur mehr eingeschränkt abgeändert werden und sollte daher von Beginn an wohl überlegt sein. Sind sich die Gesellschafter einig und der Gesellschaftsvertrag fixiert, muss die Gesellschaft noch öffentlich bekannt gemacht werden. Dies geschieht im Firmbenbuch. Bereits die richtige Wahl der Gesellschaftsform kann entscheidend sein. In der Praxis zeigt sich, dass die Rechtsformwahl überwiegend von steuerlichen Überlegungen abhängig gemacht wird. Hierbei ist es unerlässlich ausgewiesene Steuerrechtsexperten beratend beizuziehen. Hierbei kann ich auf eine sehr gut funktionierende Kooperation mit der Steuerberatungskanzlei Marsoner + Partner GmbH zurückgreifen.
Neben der Gesellschaftsgründung sind auch Auseinandersetzungen mit einzelnen Gesellschaftern (Gesellschaftersstreit) in der gelebten Praxis nicht selten. Auch hier kann ein gut durchdachter Gesellschaftervertrag vorbeugend wirken. Sollten alle Stricke reißen, stehe ich Ihnen für die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aller Art beratend zur Seite und vertrete sie auch im Gerichtsverfahren.
Marken-, Muster-, Patent- und Urheberrecht
Das Immaterialgüterrecht ist vielschichtig und vielseitig. Es ist teilweise eine sehr
technikaffines
Rechtsgebiet. Die Durchsetzung von Ansprüchen erfordert ein hohes Maß an technischen Verständnis.
Meine
technische Ausbildung schafft die idealen Voraussetzungen, um sie bestmöglich in den Bereichen Marken-, Muster-,
Patent- und Urheberrecht zu beraten und zu vertreten. Die beste Idee, die tollste Erfindung wird einem
letztendlich
nichts nützen, wenn diese nicht ausreichend geschützt wird. Neben den formalen Hürden, kommt der Formulierung
der einzelnen Schutzansprüche essenzielle Bedeutung zu. Nur was im Schutzumfang erfasst ist kann auch geschützt
werden. Der Schutzanspruch darf dabei nicht zu eng (um Nachbauten zu verhindern) aber auch nicht zu
weit (um mögliche Unterlassungsansprüche entgegenzuwirken) gefasst sein. Auch die Form des jeweiligen Schutzes
will gut überlegt sein. Aufgrund der internationalen Marktöffnung sind neben den österreichischen
Schutzansprüche auch EU-weite und internationale Schutzansprüche möglich.
Gerne berate ich Sie in
allen
immaterialgüterrechtlichen Angelegenheiten.
Inkassowesen, Exekutionsrecht, Insolvenzrecht
Diese Rechtsgebiete werden nicht allzu selten nur stiefmütterlich behandelt. Nach einem erfolgreichen Prozess müssen Sie unter Umständen Ihre Forderungen bzw. ihre Ansprüche unter staatlicher Zuhilfenahme zwangsweise durchsetzen. Hierbei bietet die Exekutionsordnung (EO) eine Vielzahl von Rechtsbehelfen an, die, zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Art und Weise eingesetzt, es ermöglichen können einen womöglich hart erkämpften Titel durchzusetzen. Aber auch umgekehrt kann es notwendig sein, sich gegen eine unberechtigte zwangsweise Durchsetzung wehren zu müssen.
Scheitert die Durchsetzung von Ansprüchen nicht am rechtlichen, liegt dies meistens daran, dass der Schuldner vermögenslos ist. In diesem Falle gilt es die Forderungen in einem möglichen Insolvenzverfahren anzumelden und zu sichern. Sollten Sie selbst von einer Insolvenz betroffen sein oder diese unmittelbar bevorstehen, kann ich sie auch hierbei beraten und im Insolvenzverfahren vertreten.
Miet- und Wohnrecht
Sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite biete ich eine umfassende Betreuung an. Dies beginnt mit der individuellen Erstellung eines Mietvertrages, über die Durchsetzung von Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag bis hin zur Abwehr oder Durchsetzung einer möglichen Delogierung.
Nachbarrecht
Das Nachbarrecht entspringt überwiegend aus den Regelungen des ABGB, stellt jedoch nur einen sehr kleinen Teil dessen dar. Trotzdem hat sich diese Rechtsmaterie gewissermaßen verselbstständigt, da für die Betroffenen bei Berührungspunkt mit dem Nachbarrecht meist sehr viel auf dem Spiel steht. Man hat sich beruflich, privat, finanziell etc. gefestigt und möchte in seiner Freizeit sein Leben im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung genießen. Eine gute Nachbarschaft hat dabei wesentlichen Einfluss auf die Lebensqualität. Ist die nachbarschaftliche Beziehung gestört, so ist es nur allzu verständlich, wenn die Betroffenen tiefst emotional agieren. Nicht alles muss man sich als Nachbar gefallen lassen aber auch nicht alles was grundsätzlich störend wirkt, ist verboten. Wie so oft kommt es auf die Intensität und Häufigkeit der vermeintlichen Störungshandlungen an. Das Nachbarrecht ist sehr einzelfallbezogen, da auch die örtlichen Gegebenheiten bei der Beurteilung eines Rechtsfalles mit zu berücksichtigen sind. Typische Fälle in nachbarrechtlichen Angelegenheiten sind zum Beispiel:
- Grillen oder Rauchen auf dem Balkon oder im Garten
- aufstellen von Überwachungskameras
- Abstands- oder Grenzstreitigkeiten
- Einleitung von Emissionen auf das Nachbargrundstück (Wasser, Staub, Licht, Lärm etc.)
- fremde Tiere im Garten
Ich berate Sie gerne in allen nachbarrechtlichen Angelegenheiten.
Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
Das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht ist vielschichtig, sehr komplex und
einzelfallbezogen. Ob privat
oder unternehmerisch, Verursacher oder Geschädigter – ein Schadensfall ist für alle Beteiligten immer ein
großes Ärgernis. Ich betreue sie gerichtlich als auch außergerichtlich insbesondere bei:
Verkehrs- Schi- und andere Sportunfälle (insb. Klettern, Mountainbiken…)
Gewährleistung und Produkthaftung
Arzthaftung
Vertragshaftung
Eine vollständige Auflistung der schadenersatzrechtlichen Themenbereiche ist nicht möglich. Nahezu in jeder Lebenslage sind schadenersatzrechtliche Ansprüche denkbar und möglich. Einige Rechtsgebiete sind jedoch sehr haftungsträchtig und spielt bei Berührungspunkten das Schadenersatz- oder Gewährleistungsrecht in vielen Fällen eine große Rolle. Ich habe in den letzten Jahren sehr viele Verkehrsunfälle aber auch gehäuft Freizeitunfälle betreut und die Betroffenen sowohl außergerichtlich als auch gerichtliche vertreten. In den letzten Jahren hat der Freizeitsport einen wahren Aufschwung erlebt. Damit verbunden sind auch zahlreiche Unfälle, die nicht immer auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Gerade der Klettersport boomt derzeit und haben Unfälle in dieser Sportart meist fatale Folgen. Ich selbst bin begeisterter Kletterer und bin immer wieder überrascht, wie leichtfertig in dieser Sportart agiert wird.
Das Gewährleistungsrecht ist eine der häufigsten Berührungspunkte im täglichen Leben. Der Kauf oder Verkauf eines schadhaften Produktes stellt ein großes Ärgernis dar und ist es wichtig hierzu seine Rechte und Pflichten zu kennen. Das Gewährleistungsrecht sieht im Anwendungsfall ein bestimmtes Procedere vor, dass es genau einzuhalten gilt, um nicht Gefahr zu laufen Ansprüche oder Rechte zu Verwirken. In vielen Fällen ist ein technisches Verständnis bei erfolgreichen der Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen hilfreich.
Ein ärztlicher Kunstfehler muss nicht einfach hingenommen werden. Aber auch eine medizinisch korrekte Behandlung kann Schadensersatzansprüche auslösen. Mit der medizinischen Behandlung ist oft ein Eingriff in die körperliche Integrität verbunden. Ein solcher darf nur dann vorgenommen werden, wenn der Patient seine Zustimmung dazu erteilt. Mangelnde Aufklärung vor dem Eingriff, kann dazu führen, dass auch eine lege artis durchgeführte Heilbehandlung rechtswidrig erfolgte, und somit bei Verschulden auch schadenersatzrechtliche Folgen auslösen kann.
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Die Aufarbeitung kann jedoch mitunter Jahre in Anspruch nehmen, insbesondere dann, wenn die Unfallfolgen gravierend und die Verschuldensfrage strittig ist. Hier ist rasches und effizientes Handeln notwendig, um unnötige Verzögerungen hintanzuhalten und dem Geschädigten einen raschen finanziellen Ausgleich zu verschaffen. Bei Verkehrsunfällen mit Auslandsbezug ist es wichtig, den richtigen Ansprechpartner zu eruieren. Auch müssen dabei Überlegungen angestellt werden, in welchem Land ein mögliches Gerichtsverfahren abgehandelt wird und welches Recht zur Anwendung gelangt. Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Verkehrsbereich stehe ich Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner beratend zur Seite.
Strafrecht
Das Strafrecht stellt eine weitere, wichtige Säule meiner Tätigkeit dar. Ein sorgfältig und
wohl überlegt
ausgearbeitete Verteidigungsstrategie ist das Fundament einer strafrechtlichen Vertretung. Je früher die
Beauftragung erfolgt, desto besser sind die Erfolgsaussichten. Unbedachte Aussagen können fatale Folgen haben.
Ich vertrete ständig Beschuldigte und Angeklagte im Strafprozess und kann hier auf meine jahrelange Erfahrung
zurückgreifen.
Gerne nehme ich auch die Vertretung von Opfern im Strafverfahren an und sorge dafür, dass der Täter auch
gesetzmäßig bestraft wird und setze Ihre zivilrechtlichen Ansprüche bereits im Strafverfahren durch.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht gehört zu den anspruchsvolleren Rechtsmaterien in Österreich. Auch als erfahrener Jurist wird man das Gefühl nicht los, dass es den Versicherungen gerade darauf ankommt, Versicherungsklauseln derart kompliziert und unverständlich zu formulieren, um so, im Falle von Streitigkeiten, sich einen nicht unbedeutenden Wissensvorsprung gegenüber dem Versicherungsnehmer zu verschaffen.
Bei Abschluss des Versicherungsvertrages ist noch alles in Ordnung. Es werden viele Versprechungen gemacht. Im Versicherungsfall tritt oft Ernüchterung ein. Dies ist umso ärgerlicher, da naturgemäß Versicherungen meist für bedeutende, wertvolle Objekte bzw. Angelegenheiten abgeschlossen werden. Typisch für den Abschluss einer Versicherung ist, dass die Wahrscheinlichkeit des Schadensereignis eher gering ist, im Versicherungsfall jedoch der Schaden sehr hoch oder sogar existenzbedrohend sein kann. Die Gegenleistung der Versicherung besteht nicht in der Bezahlung des Schadens im Versicherungsfall, sondern im „versichert halten“ des Versicherungsnehmers. Dieses Verständnis der Versicherungsleistung zugrunde gelegt, ist es nicht verwunderlich, wenn der Versicherungsnehmer oft um die Anerkennung des Schadensfalles durch die Versicherung kämpfen muss.
Ich kann sie durch meine Erfahrung in Versicherungsangelegenheiten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung optimal vertreten.
Zollrecht
Aufgrund der Nähe Vorarlbergs zur EU Außengrenze sind Berührungen mit den diversen
zollrechtlichen Vorschriften
praktisch alltäglich. Insbesondere mit der Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen im
Grenzverkehr kommt es immer wieder zu Berührungspunkten mit den zollrechtlichen Vorschriften.
Hier ein
Beispiel:
Bei Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen sind mehrere einschlägige Bestimmungen einzuhalten.
Kraftfahrrechtlich:
Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, ist die Verwendung eines Fahrzeuges mit aus-ländischem Kennzeichen
generell nur für die Dauer eines Monats gestattet. Die Frist wird bei der erstmaligen Einbringung nach
Österreich ausgelöst! Bei Missachtung droht ua. die Abnahme des Kennzeichens sowie eine Verwaltungsstrafe von
bis zu € 5.000,00.
Abgabenrechtlich (Versicherungssteuer, NOVA):
Wird das Fahrzeug nach diesem (1) Monat weiterverwendet, ist dieses in Österreich zuzulassen und entsprechend
zu versichern und die NOVA zu entrichten.
Wer dem nicht entspricht riskiert ein Abgaben- und Finanzstrafverfahren wegen der Hinterziehung von Kfz-Steuern
und Normverbrauchsabgaben.
Zollrechtlich:
Fahrzeuge aus Drittländern (FL, CH) außerhalb der EU müssen verzollt werden. Eine Ausnahme ist die sogenannte
vorübergehende Verwendung. Seit Mai 2015 dürfen diese Fahrzeuge von Inländern nur mehr für Fahrten zwischen
Arbeitsplatz (Drittstaat) und Wohnort des Beschäftigten (Inland) oder für die Ausführung einer im Arbeitsvertrag
der betreffenden Person vorgesehenen Aufgabe (zB Kundenbesuche) verwendet werden. Verstöße dagegen führen zur
Vorschreibung von Zoll und USt im Abgabenverfahren und darüber hinaus zu einem Finanzstrafverfahren, wobei
neben der Strafe auch der Verfall des Autos ausgesprochen werden kann. Die Abgaben müssen bezahlt werden und
das Auto ist weg!
Resümee:
Die Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen ist problematisch und kann teuer werden.
Gerne berate ich Sie in zollrechtlichen Angelegenheiten.